BVI – Was sind die Aufgaben einer Verwaltung?

Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:

„Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetzes die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft. Er leitet die Wohnungseigentümerversammlung. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert sehr viel an psychologischem Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.“

Nur das sieht der Eigentümer:

Wirtschaftplan
Hausgeldabrechnung
Eigentümerversammlung, Rundschreiben
Aushänge
Mitarbeit bei Anwesenheit in der Wohnanlage
Individuelle Leistungen wie Beratung und Information
Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Das sehen die Verwaltungsbeiräte:

Veranlassung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle), Belegprüfung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung, Ortstermine, Beiratsgespräche, Korrespondenz und Verträge, Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung, Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer nicht:

Kaufmännische Leistung

Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge, monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen, Bearbeiten von Lastschriftbuchungen, Überwachen von Zahlungseingängen, Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand, Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten – Festgeld- und Sparkonten, Rechnungskontrolle, Anweisen und Veranlassen von Zahlungen, Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung, Errechnen und Abführen von Lohnsteuer – Sozialabgaben – vermögenswirksame Leistungen, Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt – Krankenversicherung – Sozialversicherungsträger – Berufsgenossenschaften, Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen, Erstellen von Wirtschaftsplänen – Abrechnungen. Veranlassen von Heizkostenabrechnungen, Erfassen von Verbraucherwerten /Heizölbestand/Wasserverbrauch/Stromverbrauch, Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer/ Umsatzsteuergesetz – Abgabeverodnung – Grundgesetz

Technische Leistung

Vorbereiten und Veranlassen von Handwerksangeboten – Ausschreibungen – Angebotsspiegeln, Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführungen, Mängelrügen, Gewehrleistungsansprüchen), Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister, Beschaffen öffentlich- rechtlicher Gehnehmigungen (Antenne), Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen-, und Feuerlöscherwartung), Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher), Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker inkl. Abrechnung mit Versicherung, Vergeben/Überwachung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich Abrechnen, Beauftragen von Sachverständiger, Kennen und Beachten von AGB – WEG – Landesbauordnung – Druckbehälterverordnung – Orts-, Baumsatzung – Heizkostenverordnung – Heizanlagenverordnung – Feuerungsanlagenverordnung einschließlich der Durchführungsbestimmungen.

Allgemeine Verwaltung

Korrespondenz mit Eigentümern, Verhandeln mit Behörden – Eigentümern – Hausmeistern – Lieferanten, Bearbeiten von Beschwerden – Verstößen gegen die Hausordnung, Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft, Beraten von Eigentümern – Hausmeistern, Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge), Terminabstimmung/Saalbestellung – Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung, Erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich Versenden an alle Eigentümer, Mitwirken bei Gerichtsterminen – Beschlussanfechtungen – Hausgeldklagen, Erteilen von Gehnehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung), Ausbilden von eigenem Personal und Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister), Kennen und Beachten von WEG/BGB/HGB/ErbbaurechtsVO/GrundbuchO/Zwangsversteigerungsgesetz/FGG/ Insolvenzordung/Nachbarschaftsrecht.